Schutzschirm für Kreditversicherer

Kreditversicherer stellen beim Zeichnen von Versicherungssummen auf die Bonität und Insolvenzwahrscheinlichkeit von Unternehmen ab. Wegen der zu erwartenden Insolvenzen wäre jetzt zu erwarten gewesen, dass die Versicherer noch stärker als 2008 in der Breite aus Risiken aussteigen.  

Die deutsche Bundesregierung hat daher Maßnahmen eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Versicherer weiterhin Versicherungsschutz stellen können.  

„Mit dem Schutzschirm sichern wir den Warenverkehr ab und sorgen so für einen reibungslosen Warenstrom, den wir gerade jetzt dringend brauchen. Der Schutzschirm ist deshalb ein weiterer wichtiger Baustein im umfangreichen Hilfspaket der Bundesregierung, um die Wirtschaft weiter zu stabilisieren. Kreditversicherer können mit Hilfe des Schutzschirms bestehende Deckungszusagen weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen – trotz erheblich gestiegener Ausfallrisiken. Wir handeln hier vorausschauend, denn im Moment können viele Kunden die Schwierigkeiten sehr oft noch ohne unsere Hilfe lösen“ – Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die EU-Kommission hatte den Schutzschirm bereits gebilligt.

Die Beitragseinnahmen in der Warenkreditversicherung lagen 2019 bei 817 Millionen Euro, die Versicherer mussten gut 400 Millionen an Schäden begleichen. 

Die Vereinbarung sieht konkret vor, dass der Bund gegenüber den Kreditversicherungen bis Jahresende eine Rückgarantie in Höhe von 30 Milliarden Euro für die Absicherung von Geschäftstransaktionen deutscher Unternehmen mit ihren in- und ausländischen Abnehmern stellt. Im laufenden Jahr tragen die Versicherer die ersten 500 Millionen Euro selbst, ehe der Bund mit der Garantie einspringen würde. Die Staatsgarantie gilt rückwirkend für Kreditausfälle seit März bis zum Jahresende.

Corona-Krise – EU-Kommission und Bund erweitern staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft (Warenkreditversicherung)

Wie schon 2008/2009 im Zuge der Weltwirtschaftskrise (Bankenkrise) generell und 2012 im „Fall'“ von Griechenland sind staatliche Kreditversicherungen als Ersatz für den privaten Markt von Ausfuhrkreditversicherung / Delkeredereversicherung wieder geöffnet worden.

Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2020 für alle 27 EU-Länder sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Schutzschirms für die Wirtschaft intensiv für die nun verkündete Ausnahmeregelung eingesetzt und wendet diese mit sofortiger Wirkung im Interesse der deutschen Exportwirtschaft an.