Einführung

Nicht nur die zunehmende Globalisierung, sondern auch die traditionellen Risiken bergen zunehmend unüberschaubare Insolvenzgefahren für Unternehmen. Um diesem Umstand gerecht zu werden, ist es erforderlich geworden – neben dem „Chancen-Management“, das die generellen „positiven“ Kern-Aufgaben des Unternehmens definiert, also etwa Produktentwicklung, Vertrieb, Finanzmanagement (Treasury) – auch ein „Risk-Management“, das sich mit den „negativen“ Auswirkungen auf die Firma durch ungewollte Ereignisse beschäftigt, in die Unternehmensorganisation einzubauen.

Da diese Risiken mittlerweile zu einem bestimmenden Faktor des Wirtschaftlebens geworden sind, reagierte auch der Gesetzgeber mit einem Gesetz, dem sog. „KonTraG“ (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), dass vor allem als Einführungsgesetz für etwa HGB und AktG dient und die Einführung von Risikomanagementsystemen fordert, um Risiken beherrsch- und kalkulierbarer zu machen und somit frühzeitig auf Fehlentwickungen zu reagieren.

Risiken im Unternehmen

Grundsätzlich lässt sich das Risiko in interne und externe Risiken unterteilen.
Externe Risiken:
Unter externen Risiken versteht man Ereignisse, die zum Einen durch höhere Gewalt (das sog. „Force Majeur“), wie etwa Erdbeben, Überschwemmungen und Stürme sowie andere Naturgewalten, aber auch Atomunfälle etc., entstehen. Auch Krieg zählt zum Force Majeur (obgleich dies mitnichten „höhere Gewalt“ ist, sondern vom Menschen, durch deren Untugenden, erwirkte, niedrige Gewalt ist).
Ferner sind auch politische und (makro-) ökonomische Veränderungen häufig Ursache für Schwierigkeiten von Unternehmen, die kaum steuerbar sind. Als Beispiele seien etwa die Asienkriese, die Comecon-Krise und die Argentinienkrise im letzten Jahrzent des vergangenen Jahrhunderts als politische Risiken genannt oder etwa die andauernde Rezession der OECD der letzten Jahre oder die sog „dot.com“-Krise als wirtschaftliche Baisse-Risiken.
Externe Risken sind so gut wie gar nicht durch Unternehmensprozesse zu beherrschen, bzw. zu kalkulieren und beeinflussen. Dies ist ein essentielles Merkmal.
Interne Risiken:

Zu den internen Risiken zählen natürlich die

  • Geschäftsrisiken – also das eigentliche Unternehmensrisiko -, wie etwa Produktrisiken (Produktfehler, obsolete Produkte im Produktzyklus, am Abnehmer vorbei entwickelte Produkte und schließlich die „Gefahr“, dass die Konkurrenz auch nicht schläft), sowie Fehlauswahl und –entwicklungen der Absatz oder Beschaffungsmärkte und mangelnde Investition und Innovation (etwa in F&E/R&D) in Verfahrenstechnik, Herstellung und dem Produkt selbst.
  • Betriebsrisiken kann man als Risiken innerhalb der Organisation eines Unternehmens beschreiben. Also beispielsweise die Ablaufstruktur/Hierarchie, ferner EDV/IT-„Rätsel“ (davon könnten wir eine gesonderte Homepage zu entwickeln…) und Personal-Risiken (bspw. Überalterung und Diebstahl durch Unterschlagung und Veruntreuung). Ein Betriebsrisiko, das zunehmende Bedeutung erlangt hat, ist das sog. Rechtsrisiko, also Risiken, die durch die Jurisprudenz und –diktion das Unternehmen bedrohen (ohne allzu bekannte Witze zu bemühen: Die hehre Kaste der Juristen ist selbstverständlich nur Mittel zum Zweck und natürlich nicht die Bedrohung an sich!).
  • Schließlich sind sog. Finanzrisiken zu nennen, die sowohl endogene als auch exogene Ursachen haben. Zu den Finanzrisiken zählen Marktrisiken, wie etwa das Zinsrisiko (der Finanzierungs- und Absatz-Kredite), Kursrisiken der RHB-Beschaffung und, ausschließlich im Export, das Devisenrisiko.
    Ferner beinhaltet das Finanzrisiko auch das Kreditrisiko (Forderungsausfallrisiko / Delkredererisko), das Länderrisko (das wir bereits oben bei externen Risiken erwähnten, wodurch insbesondere die Zwitterfunktion vieler Risken deutlich wird), etwa dem sog. KT-Risiko (Konvertierung und Transfer) oder ZM-Risiko (Zahlungsverzug und Moratorium) und das Liquiditätsrisiko.

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