Refinanzierung von Forderungen zur Verbesserung der Finanzsituation und des Umlaufvermögens.
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Referenzen
Im Rahmen der dynamischen Gründungsphase wurde vor 15 Jahren der erste Internet-Auftritt der ProCreda GmbH online gestellt. Damit positionierte sich die Firma frühzeitig technisch aufgeschlossen und modern. Auch im Vergleich mit den damaligen Internet-Angeboten der Branche konnte der ProCreda-Auftritt technologisch wie inhaltlich punkten.
Die damaligen Seiten sind noch unter procreda.net und delkredere.net verfügbar, werden aber inhaltlich nicht mehr aktualisiert.
Der Begriff „Delkredere“ wird umgangssprachlich im Sinne eines Forderungsausfalls und des sog. Inkassorisikos verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet Delkredere in der Finanz-Buchhaltung die indirekte Abschreibung eines Ausgleichsposten zu der auf der Aktivseite der Bilanz zu hoch ausgewiesen Debitoren. Es gehört damit bilanzmäßig weder zum Eigen- noch zum Fremdkapital. Der Grund hierfür liegt in der Ambivalenz der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, die vorschreiben, dass Debitoren mit dem Grundsatz des Niederstwertprinzips anzusetzen sind und den Grundsätzen der GOB, nämlich der Bilanzklarheit und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Ausweisung der Nominalwerte von Forderungen (die bei der direkten Abschreibung so nicht hervorgeht).
Das Delkredere ist also keine Rückstellung, sondern eine Teilwertabschreibung in Form der Passivierung eines Wertberichtigungspostens.