Beim Leasing entstehen revolvierende, meist gleichbleibende Forderungen ähnlich der Miete. Das Leasingobjekt verbleibt i.d.R. im Eigentum des Leasinggebers, das sich aber dauerhaft im Besitz und zur Verwendung beim Leasingnehmer befindet.
Daraus entstehen verschiedene Besonderheiten, auf die in speziellen Vertragskonstruktionen Berücksichtigung finden müssen, um einen werthaltigen Delkredereschutz zu bieten

Die Vertragsgestaltung ist daher auch grundlegend verschieden zur Warenkreditversicherung, wo Miete generell ausgeschlossen ist.