Das Risiko der Insolvenzanfechtung
Der Insolvenzverwalter kann im Rahmen der §§ 129 ff. Insolvenzordnung (InsO) gemäß der §§ 130 – 146 bereits erhaltene Zahlungen rückwirkend bis zu zehn Jahre anfechten, obwohl ordnungsgemäß geliefert und bezahlt wurde.
Zwar ist die Insolvenzanfechtung eine seit Jahrzehnten bekannte Norm des Konkursrechts (insbesondere in Deutschland), aber aufgrund diverser höchstrichterlicher Entscheidungen hat die Anfechtung eine eigene Dynamik zu Lasten der Warenkreditgeber entwickelt.
An dieser Stelle ergeben sich zunächst folgende Fragen: Kann die Anfechtung abgewehrt werden oder ist sie berechtigt? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden, sollte letzteres der Fall sein?
Seit 2014 waren mehr als 50 % der Unternehmen in Deutschland von einer Insolvenzanfechtung betroffen, Tendenz steigend.
Die Insolvenzanfechtung-Versicherung
Die ProCreda GmbH unterstützt Sie bei der Gestaltung geeigneter Versicherungslösungen. Diese schützt Sie vor Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter aufgrund von Insolvenzanfechtung. Die unberechtigte Inanspruchnahme wird als Ergänzung oft durch den Einsatz spezialisierter Anwälte abgewehrt, bei berechtigter Inanspruchnahme ersetzt der Versicherer den Schaden.
Versicherungsumfang
Je nach Absicherungskonzept werden neben dem Anfechtungsbetrag auch Abwehrkosten im Erfolgs- oder Nichterfolgs oder aber in beiden Varianten ersetzt.
Versichert ist i.d.R. jede wirksam gewordene, titulierte Anfechtung, vorausgesetzt es wurde aus Deutschland gegen einen Abnehmer innerhalb der EU fakturiert. Im Vorfeld wird die erforderliche Versicherungssumme anhand der Kundenstruktur, des Kreditmanagements sowie der Insolvenzsituation ermittelt.
Die ProCreda GmbH unterstützt ihre Kunden sowohl mit zugrunde liegender Kreditversicherung aber auch ohne eine Kreditversicherung bei der sinnvollen Installation von Insolvenzanfechtungsprogrammen.