Eine spezielle Form der Kreditversicherung ist die für Versorger  (Stadtwerke, Energielieferanten, Wasserversorger, etc.).

Die Besonderheit liegt in dem „allgemein-gesellschaftlichen“ Auftrag und der (i.d.R.) ÖR-Organisation derselben: Per Gesetz sind Versorger meist verpflichtet, einem Abnehmer unter bestimmten Voraussetzungen trotz dessen eventuell vertragwidrigen Verhaltens (Nichtzahlung) dennoch nicht die Dienstleistung / Warenlieferung zu verweigern und weiter zu liefern.

Diese, den Prinzipien der Kreditversicherung entgegenlaufenden, Verordnungen machen es erheblich diffiziler, Lösungen zu bieten (in der „traditionellen“ Kreditversicherung ist die laufende Bonitätsüberwachung („Monitoring“) mit der Möglichkeit zur aktiven Steuerung ein wichtiges Element. Diese flexible Lenkung und der Informationskanal sind für den Kreditversicherungskunden ein essentielles Instrument, neben der zweiten Säule des „Ausfallschutzes“.

Dennoch gibt es aus diesem Dilemma eine mehr als nur zufrieden stellende Lösung.
Die ProCreda GmbH kann Ihnen behilflich sein, Ihnen zukünftig durch eine individuelle Policengestaltung ein Absicherungskonzept zu bieten, durch das Ihnen im Bereich Ihrer Sonderkunden (gewerbliche Abnehmer/Verbraucher), Ertragseinbußen weitestgehend erspart bleiben.

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