Einführung
Als Delkredereversicherung bezeichnet man die Versicherung von ansonsten nicht oder kaum besicherten Forderungen aus Lieferung und Leistung (beispielsweise nur durch einfachen Eigentumsvorbehalt besicherte Lieferungen).
Die Konzepte der Anbieter zum Risikotransfer unterscheiden sich erheblich. Nicht nur in den besonderen Vertragsgestaltungen, sondern auch in den sog. „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“, die die Grundlage eines jeden Kreditversicherungsvertrages darstellen, werden unterschiedliche Konzepte realisiert und weise erhebliche Unterschiede auf.
In den Verträgen und Dokumenten werden u.a. die Bestimmungen über Obliegenheiten beschrieben.
Zudem werden die spezifischen Anforderungen an den jeweiligen Vertrag umrissen:
Eine Kreditversicherung ist eine „lebende“ Vertragsbeziehung, die ein funktionierendes Debitorenmanagement voraussetzt, um dadurch die Vorteile der Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer (Lieferant) und Kreditversicherer zu nutzen.
In den Kommentaren und BVB (Klauseln) werden geschäfts-, branchen- und unternehmensspezifische Adaptionen an das allgemeine Vertragswerk eingearbeitet.
Bei der Optimierung dieser Sachverhalte helfen wir als spezialisierte Experten:
Die ProCreda ist ein auf Kreditversicherung, Factoring (und artverwandter Produkte), Avale, Kautionsversicherungen, Garantien sowie Vertrauenschadenversicherung (inkl. Computermißbrauchsversicherung) und Debitorenmanagement spezialisiertes Beratungs- und Maklerunternehmen, das Ihnen bei der Ausgestaltung und den Feinheiten dieser Produkte hilft.
Durch unsere (permanente) Betreuung Ihrer Verträge und Policen können wir zielgenau und individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen, ohne dabei auf Assekuranzthemen und -Interdependenzen Rücksicht nehmen zu müssen. Dadurch wird Ihre Erwartung optimaler Ergebnisse realisierbar.
Unterteilung der Kreditversicherung
In der Delkredereversicherung unterscheidet man i.d.R. zwischen folgen Produkten:
- Kurzfristige Inlandsforderungen: WKV – Warenkreditversicherung
- Kurzfristige Auslandsforderungen : AKV – Ausfuhrkreditversicherung
- Langfristige Inlandsforderungen: IKV – Investitionsgüter-Kreditversicherung
- Langfristige Auslandsforderungen: AIV – Export-Investitionsgüter-Kreditversicherung
sowie Sonderlösungen des Delkredereschutzes, beispielhaft:
- Einzelforderungen mit diversen Laufzeitfristen: SRC – Single Risk Covers
- Forderungspools mit Zahlungszielen bis zu einem Jahr: SPC +XL – Selection Portfolio Covers und Excess of loss Covers
- Kurzfristige Volldeckungsprogramme (i.d.R. maximale Fälligkeitsfrist 90 Tage): MFA – Maturity Factoring Agreements
Andere Sparten, die nicht zur Delkredere-Absicherung (Kreditversicherung i.e.S.) gehören, behandeln wir in separaten Kapiteln:
- Kreditorische Lieferantenbeziehungen: KTV – Kautionsversicherung, Avalkredite, Bonds, Garantien
- Kreditversicherung für Banken: KKV – Konsumenten-Kreditversicherung
- Versicherung des Kredits gegenüber Menschen (Vertrauensschutz): VSV – Vertrauensschadenversicherung, Crime insurance
Schließlich werden unter dem Begriff Kreditversicherung auch spezielle Bankprodukte zu Absicherung von Finanzkrediten bezeichnet, beispielsweise:
- Kreditversicherungen von Interbanken-Krediten, z.B. CDS, CDA
- Kreditversicherung von Privatkrediten: Restschuldversicherungen von Banken, Assekuranzen und Allfinanzinstituten
Elemente der Delkredereversicherung
(a) Kreditprüfung
Bereits vor der Belieferung eines Kunden prüft der Dienstleister (Kreditversicherer), inwiefern der Abnehmer eine ausreichende Bonität vorzuweisen hat. Der Versicherungsnehmer erhält, nach entsprechender Kredit(limit)-Anfrage, eine individuelle Bescheinigung der Obligoübernahme, die ihm die Forderung bis zu der dort genannten Gesamthöhe versichert.
Werden seitens des Kreditversicherers im Laufe der Vertragsbeziehung Änderungen bei der Bonität des Schuldners festgestellt, so informiert dieser seinen Vertragspartner.
Mit diesem Element der Delkredereversicherung wird ein wichtiges Anliegen erzielt: Die Schadenverhinderung.
Denn anders als in den meisten Assekuranzsparten ist bei der Delkredereversicherung (ähnlich anderer bank und banknaher Produkte (beispielsweise Devisenoutright, Caps und Garantien) eine direkte Prognose aus betriebswirtscaftlichen Analysen etetera ableitbar und damit eine aktive Schadenverhütung möglich.
(b) Versicherung
Im Rahmen der durch die Kreditmitteilungen fixierten Summen sind, im Falle der nachgewiesenen Insolvenz, die Forderungen durch den Risikoträger versichert.
Bei etwaigen Salden, die über die zugesicherte Entschädigung hinausgehen, sind i.d.R. nur diese Forderungsteile unversichert. Die genauen Regularien sind jedoch im Einzelfall in den AVB und BVB dargestellt und entsprechend zu prüfen.
Durch die Versicherung wird die zweite Säule der Delkrdereversicherung begründet: Die Schadenminimierung und Schadenausgleich.
Durch die Bündelung der Forderungen wird bei den Quotenverhandlungen ein wesentlich effizienteres Ergebnis gegenüber anderen Gläubigergruppen erzielt (z.B.: Bankenpools). Durch die Schadenminderung kann dann in der Folge auch die Schadenquote reduziert werden, die sich günstig auch auf die Individualprämie auswirkt. Der endgültige Ausfall schließlich wird nach Abzug der vertraglich vereinbarten Abzüge (etwa Franchisen und Selbstbehalte) durch den Versicherer an den Kunden reguliert.
(c) Andere Leistungen
Inkasso. Die Verzahnung der Delkredere – Kontrakte geht mittlerweile bis zum Inkasso der Forderungen, die ab einem vertraglich fixierten Moment greift (etwa 3. Mahnung oder 30 Tage nach ursprünglicher Fälligkeit).
Es ist vertraglich dabei relevant, ob die Abgabe zum Inkasso obligat oder dispositiv ist. Auch das Inkasso dient der Schadenminderung, da eine frühzeitige professionelle Inkassostelle z.T. erheblich bessere „Erlöse“ erzielen kann.
Finanzierung (Protracted default und Insolvenzplan). Auch (Vor-) Finanzierungselemente finden Anwednung in die Kreditversicherung, wenn etwa bei langfristigen Insolvenzplänen auch längerfristige Quotenzahlungen mit den Forderungsverlusten ausbezahlt werden.
Beim sog. Protracted Default (PD) ist ferner ein Zeitpunkt der Versicherungsleistung (anstatt des sonst geltenden Insolvenztatbestandes) festgelegt, der bereits bei Nichtzahlung bei Zahlungsunwilligkeit greift. Somit fungiert die Entschädigungsleistung als Vorfinanzierung einer später zwar unwahrscheinlichen aber dennoch möglichen Zahlung des Schuldners.
Arten der Versicherungsleistungen
In der Kreditversicherung wird zunächst die sog. „wirtschaftliche Insolvenz“ entschädigt. Hierunter sind Pleiten von nicht-öffentlichen Abnehmern zu verstehen (also etwa von AG, GmbH, Inc, S.A.R.L., S.A., PLC., OHG, GbR und dergleichen).
Ist ein Unternehmen nachgewiesen durch Illiquidität und Überschuldung zahlungsunfähig, so tritt der Kreditversicher ein.
In Deutschland sind u.a. folgende Tatbestände Versicherungsfälle:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Fruchtlose Zwangsvollstreckung
Im Ausland gelten analoge Verfahren als Versicherunsfälle, etwa das Chapter 7 oder 11 in den USA, aber auch sog. „ethnische Versicherungsfälle“
In Deutschland wird zunehmend auch der sog. „Protracted Default“ (PD) als Versicherungsfall des bloßen Nichtzahlungstatbestandes nachgefragt, der insbesondere bei ausländischen Schuldnern bedeutend ist, da hier mitunter lange Verfahrenszeiträume eine schnelle Entschädigung verhindern. Beim PD wird ein Zeitpunkt nach Fälligkeit und Nichtzahlung definiert (z.B.: 6 Monate), nach dessen Ablauf der Versicher in die Entschädigung tritt.
Das sog. „politische Risiko“ ist in der (klassischen) Kreditversichrung kaum versicherbar, kann aber, mit entsprechenden Prämienaufschlägen, dargestellt werden. Beim klassischen politischen Risiko sind verschiedene Tatbestände denkbar: Moratorien, Konvertierungsverbote, Transferverbote, Staatskonkurse. In der Vergangenheit wurden diese politischen Risiken quasi ausschließlich durch Bürgschaften und Garantien der Bundesrepublik Deutschland (nicht zu verwechseln mit Bankbürgschaften und Garantien!) abgesichert.