Einführung

Der Begriff „Inkasso“ steht für das professionelle Einziehen fremder Forderungen. Im gewerblichen Bereich beauftragen Unternehmen Inkassoinstitute i.d.R. nach Erreichen der Überfälligkeit.

Aufgrund der Spezialisierung von Inkassoagenturen können die Forderungen häufig schneller realisiert und damit (dubiose) Außenstände abgebaut werden (dies gilt umso mehr, je zügiger die Forderungen abgegeben werden, im frühesten Falle also schon direkt nach Rechnungsstellung).

Kann die Forderungen nicht eingezogen werden, folgt nach dem Mahnverfahren, außergerichtlich oder gerichtlich, die Zwangsvollstreckung sowie die Überwachung nach dem Insolvenzverfahren das Inkasso des titulieren Anspruchs.

Grundsätzlich unterscheidet man das B2B-Inkasso, bei dem das Gläubiger-Schuldner-Verhältnis zwischen Unternehmen stattfindet, und das B2C-Inkasso, bei dem Unternehmen an Verbraucher geliefert haben.
In den meisten Fällen des B2C-Inkassos treten die Dienstleister nicht in eigenem Namen auf, sondern übernehmen die gesamte Administration der Forderungen im Namen des Klienten (häufig Großunternehmen wie Versandhandel, Fluglinien, Versorger etc.).

Neben dem „Eigeninkasso“ und dem „Inkasso Outsourcing“ durch Inkassoinstitute ist auch das Inkasso durch Rechtsanwälte ein oft geübtes „Verfahren“, dass allerdings i.d.R. nur im Stadium einer „deutlichen“ Überfälligkeit eingesetzt wird, also quasi mit Abgabe zur gerichtlichen Verfolgung des offenen Postens.

Wird der Forderungseinzug pauschal (und nicht nur in selektierten Einzelfällen) durch professionelle Institute übernommen, so können neben dem Hauptzweck auch betriebswirtschaftliche Analysen des Forderungsbestandes erstellt werden, die im Unternehmend „debitorensteuernd“ verwertet werden können (Aginglisten, OP-Trends, ABC-Untersuchungen, etc.)

Inkasso und Kreditversicherung

Im Rahmen der Kreditversicherung wird zunehmend das Inkasso, durch Tochtergesellschaften der Kreditversicherer in die Rahmenverträge integriert.
Als Modul bei speziellen Vertragskonstellationen wird das Inkasso schon vor dem Delkrederefall oder aber nach der Entschädigung im Zuge des Überwachungsverfahrens eingesetzt.
Das Inkasso kann auch unabhängig vom Kreditversicherungsfall oder der Zahlungsunwilligkeit übernommen werden, um so einen schnelleren Debitorenumschlag zu gewährleisten. Ein zusätzlicher Effekt ist dabei, dass der Kreditversicherungsvertrag dadurch nicht über Gebühr belastet wird.

Inkasso und Factoring

Beim Factoring ist das Inkasso ein systemimmanenter Bestandteil der Finanzierungskonstruktion, da der Faktureninhaber im Factoring der Factor selbst ist. In Varianten des Factorings können allerdings die Factoringsnehmer das Inkasso treuhänderisch bis zu einem bestimmten Stichtag oder einer Mahnstufe übernehmen.

Die Kunst des Mahnens (ein Stück humorvolle Wirklichkeit im Geschäftsverkehr)

Mahnung bedürfen gewisser Inhalte. Die Form ist hingegen weitgehend frei (Prinzip der Vertragsfreiheit, das ja, ob der üblichen Regelungswut in Deutschland, auch gut so ist).

Ein besonders witziges-intelligentes und kreatives Mahnschreiben verfasste vor ein paar Jahren ein Gläubiger, um damit zwar den säumigen Schuldner in Verzug zu setzen, aber andererseits den „unangenehmen“ Ton einer Mahnung ironisch zu umgehen.
Gezahlt wurde indes nicht; vielmehr kam es zu einem Prozeß, ob eine Mahnung überhaupt erfolgt ist.
Die Mahnung lautete:

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