Einführung
Das Vermögen von Unternehmenswerten ist durch verschiedene Möglichkeiten gefährdet:
- Deliktische Handlungen durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister und sonstige Dritte.
(Beispiele: Unterschlagung, Einbruch, Veruntreuung, Diebstahl, Hacker ) - Fahrlässige Handlungen, die durch Schadensersatzleistungen aufgrund unternehmerischer Tätigkeiten an Dritten entstehen.
- Fährlässige Handlungen durch Manager und Unternehmer, die das Vermögen des Unternehmens direkt schädigen.
Die Vermögensschaden-Versicherungen (auch: Vermögensschutz-Versicherungen) gehören zu zwei unterschiedenlichen Kategorien im Versicherungswesen:
- Die Vertrauenschadenversicherung wird mitunter auch als Kreditversicherung (im weiteren Sinne) bezeichnet.
Sie gehört damit wie die Delkredere- und die Kautionsversicherung zum Kreditversicherungsbereich. - Dahingegen zählen die sog. „Directors & Officers“ sowie die „Vermögensschaden-Haftpflicht“ zu den Versicherung des Haftpflichtversicherungsbereichs.
In den Unterkapitel „Vermögensschutz“ werden die Absicherungsmöglichkeiten der drei Vermögensschutz-Policen nährer dargestellt.