Einführung

Das Vermögen von Unternehmenswerten ist durch verschiedene Möglichkeiten gefährdet:

  • Deliktische Handlungen durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister und sonstige Dritte.
    (Beispiele: Unterschlagung, Einbruch, Veruntreuung, Diebstahl, Hacker )
  • Fahrlässige Handlungen, die durch Schadensersatzleistungen aufgrund unternehmerischer Tätigkeiten an Dritten entstehen.
  • Fährlässige Handlungen durch Manager und Unternehmer, die das Vermögen des Unternehmens direkt schädigen.

Die Vermögensschaden-Versicherungen (auch: Vermögensschutz-Versicherungen) gehören zu zwei unterschiedenlichen Kategorien im Versicherungswesen:

  1. Die Vertrauenschadenversicherung wird mitunter auch als Kreditversicherung (im weiteren Sinne) bezeichnet.
    Sie gehört damit wie die Delkredere- und die Kautionsversicherung zum Kreditversicherungsbereich.
  2. Dahingegen zählen die sog. „Directors & Officers“ sowie die „Vermögensschaden-Haftpflicht“ zu den Versicherung des Haftpflichtversicherungsbereichs.
    In den Unterkapitel „Vermögensschutz“ werden die Absicherungsmöglichkeiten der drei Vermögensschutz-Policen nährer dargestellt.

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