Bei der Investitiongüterkreditversicherung gibt es einige wesentliche Unterschiede zur Warenkreditversicherung.
Die Vertragsgestaltung ist daher auch grundlegend verschieden.

Bei Investionsgütern handelt es sich häufig um Einzelprojekte mit einem hohen Umsatzanteil bei liefernden Unternehmen.
Dies bedingt, dass auch langfristige Zahlungsbedingungen zur Anwendung kommen.

Aus diesem Grund werden bei der Investitionsgüterkreditversicherung oft auch Einzelabsicherungen mit speziellen Prüfungen versichert.

Beispiel:
Ein Abgasanlagenbauer entwickelt und konstruiert ein System für ein Kraftwerk in Polen.
Die Zahlungsbedingungen lauten 20% Anzahlung nach Vorstellung der Konstruktionspläne, 20% bei Auslieferung, 10% nach Endmontage und 50% über 6 Jahre, die jeweils zum Ultimo eines Jahres fällig werden.
In diesem Beispiel entsteht sowohl ein Fabrikationsrisiko als auch ein langfristiges Delkredere-Risiko.

Die Investitionsgüterkreditversicherung korrespondiert bei Finanzierungen auch mit der Forfaitierung.