Gegenstand der Versicherung

Die Versicherung ersetzt alle Vermögensschäden, die Ihnen durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen von Arbeitnehmern entstehen, Hierzu gehören insbesondere Untreue, Betrug, z.B. durch Belegfälschung, Unterschlagung oder Diebstahl von Schecks, Bargeld oder Waren. Mitversichert ist darüber hinaus die vorsätzliche rechtswidrige Bereicherung an Vermögenswerten durch unmittelbare Manipulationen an oder mittels Computern, z.B. durch Eingeben, Verändern oder Löschen von EDV-Programmen, EDV-lesbaren Datenträgern oder EDV-Daten.
Außerdem besteht die Möglichkeit solche Vermögensschäden abzudecken, die außenstehenden Dritten von Ihren Mitarbeitern zugefügt werden.

Versicherter Personenkreis

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, ggf. sind aber weitere Einschlüsse wie zB. Geschäftsführung, außenstehende Dritte usw. sind möglich.

Nicht immer kann man schwarze Schafe leicht entdecken:

Versicherungssummen

Pro Versicherungsjahr wird eine Versicherungssumme zur Verfügung gestellt, die „pro Kopf und insgesamt“ gilt. So sind im Rahmen der Versicherungssummen mehrere Kleinschäden, aber auch ein möglicher Großschaden abgedeckt.

Die Versicherungssumme vermindert sich jeweils um den Betrag der Entschädigung und wird zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres wieder aufgefüllt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen eine anteilige Prämienzahlung den Betrag sofort wieder aufzufüllen. Auf diese W eise kann es während eines Versicherungsjahres zu einer mehrmaligen Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme kommen.
Bei Schadensfällen, die über mehrere Versicherungsjahre hinweg entstehen, steht die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung.

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall ist dann eingetreten, wenn Ihnen eine versicherte Person einen Vermögensschaden zugefügt hat, zu dessen Ersatz sie Ihnen nachweislich verpflichtet ist.
Die Versicherungsbedingungen setzen i.d.R. voraus, daß der Schadenstifter identifiziert werden muß; dies kann aber auch abbedungen werden.

Die Aushaftung beträgt i.d.R. bis zu zwei Jahren nach Verursachung eines während der Vertragslaufzeit verursachten Schadens – auch wenn der Schadenstifter Ihr Unternehmen verlassen hat.

Entschädigungsleistung

Der Schaden wird, sofern kein Selbstbehalt vereinbart wurde, im Rahmen der Versicherungssumme zu 100% ersetzt.
Die Entschädigung erfolgt ohne Vorhaftung anderer Werte, d.h. Sie sind nicht gezwungen vielleicht vorhandene Wertobjekte (z.B. Immobilien, sonstige Wertsachen) des Schadenstifters zu verwerten.

Der Schaden wird diskret und unabhängig von der Strafverfolgung und Bestrafung der Schadenstifter abgewickelt.

Regreß

Den oft teuren und langwierigen Regreß gegen den Schadenstifter übernimmt der Versicherer.

Kosten

Ihre Prämie richtet sich nach dem zu versichernden Personenkreis, der Höhe der Versicherungssumme sowie dem Umfang Ihrer eigenen Sicherheitsvorkehrungen. Die Tarife sind degressiv: Je höher die Versicherungssumme, desto günstiger die Relation zur Prämie. Je größer die Zahl der versicherten Personen, desto niedriger die Prämie pro Mitarbeiter.

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Studie der PwC zur Wirtschaftskriminalität (unter Mitwirkung von Joachim Neusser)