Mediation

Mediation ist nicht erst seit September 2010 in aller Munde, als Heiner Geissler zunächst von den Grünen-Opposition, dann von der CDU-Regierung Baden-Würtembergs als Mediator vorgeschlagen wurde.
Allerdings werden die Begriffe Mediation, Schichtung und Schiedsurteile oft synonym behandelt, gerade in den Medien.

Die Mediation ist ein Rechts-Instrument, in dem der Mediator die Lösung eines Konflikt zweier Parteien (vulgo: Streit) durch verschiedene psychologische, rethorische und gesprächsanalytische Methoden unterstützt. Dabei moderiert er beispielsweise objektiv in gemeinsamen Sitzungen oder diskutiert mit den Protagonisten in Einzelgesprächen. Ziel ist stets die Beilegung des Konflikts ohne ein „fremdes“ Rechtsurteil. Die bilaterale Fairness bzw. Konsens ist das zentrale Ziel aller Mediationen (und für alle Parteien stellt die Lösung auch einen Kompromiss dar) .

In einem Satz: In der Mediation klären die Konfliktparteien ihren Streit selbst.

In den USA ist die Mediation insbesondere in der Wirtschaft populär, da deren Rechtssystem Urteile mit z.T. drakonisch harten und imposant hohen Kosten hervorbringt.
Dadurch wird ein sehr hoher Leidesdruck erzeugt, um außerhalb der (staatlichen) Rechtssprechung im Bereich des Privat- und Wirtschaftsrechts zu bilateral annehmbaren Lösungen zu kommen.
Auch in Europa wird aber zunehmend die Mediation als bessere Lösung empfunden, da der Ausgang eines Rechtsstreits oft ungewiss ist und Rechtsurteile zudem teuer sind. Auch dürften zukünftig gemeinsame Projekt ausgeschlossen sein, was bei Geschäftspartner ökonomische Nachteile mit sich bringen kann.

Schlichter, Schiedsgerichte und -stellen beschreiten zwar ebenfalls außergerichtliche Wege bei Streitfällen. Sie sind aber wesenähnlich zu Gerichtsurteilen, da hier ebenfalls eine Urteil erlassen wird, dass von dritter Seite kommt. Damit kann am Ende einer Verhandlungen grundsätzlich also eine Partei benachteiligt sein oder sich zumindest so fühlen.
Häufig haben derartige Urteile rechtliche Bindungswirkung oder werden bei späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Urteilsfindung herangezogen..

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