In den USA wird ein bedeutender Teil des Güter- und Dienstleistungsverkehrs über sogenannte Bartergesellschaften abgewickelt. Aber nicht nur dort. Bartergeschäfte sind weltweit im Kommen. Denn Barterkapital entwickelt sich zunehmend zu einer interessanten Finanzierungsalternative, wenn es darum geht, das Eigenkapital zu erhöhen und die Liquidität zu sichern.

Das englische Wort „barter“ bedeutet tauschen. Bezeichnungen wie Kompensation, Gegengeschäft, Trade Exchange sind für diese Geschäftsart ebenfalls gebräuchlich. Barter sind somit Geschäfte, bei denen vor allem mit eigenen Produkten oder Dienstleistungen gezahlt werden kann, daneben auch mit Geld. Geldzahlungen kommen aber erst in Betracht, wenn der Ausgleich mit Gegengeschäften nicht möglich ist.

Unterschieden wird zwischen bilateralem und multilateralem Barter. Beim bilateralen Barter werden die Produkte oder Dienstleistungen gegenseitig, ohne den Verrechnungsfaktor Geld, ausgetauscht. Ein nach der Verrechnung der Werte verbleibender Preisunterschied wird mit einer zusätzlichen Geldzahlung ausgeglichen. Die Geschäftsabwicklung kann ohne eine Bartergesellschaft erfolgen. Beispiel: Ein Autohändler verkauft ein Auto und nimmt ein anderes Fahrzeug in Zahlung. Beim multilateralen Barter wird eine Vielzahl von Produkten oder Dienstleistungen mit beliebig vielen Beteiligten ohne den Verrechnungsfaktor Geld ausgetauscht. Die Geschäftsabwicklung kann nur mit einer Bartergesellschaft erfolgen.

Bartergesellschaften buchen einen Teil der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Kunden aus Lieferungen und Leistungen als Barterguthaben und -verbindlichkeiten. Der andere Teil des jeweiligen Geschäftes wird in Geld ausgeglichen. Der Schuldner der Barterverbindlichkeit hat zwar zunächst eine Bankbürgschaft zu stellen. Er kann diese aber dadurch ablösen, dass er mit Finanziers – Inhabern von Barterguthaben – vereinbart, ihm entsprechende Barterguthaben zur Verfügung zu stellen.

Auch in Deutschland nutzen Unternehmen nunmehr die Möglichkeit, Barterkapital als Finanzierungsinstrument zu verwenden. Dies geschieht wie folgt: Den Unternehmen wird Barterguthaben über Beteiligungsgesellschaften als Sacheinlage angeboten. Barterkapital ist dabei nicht nur kostengünstig und mit anderen Finanzierungsinstrumenten kombinierbar, sondern überdies schnell verfügbar, weil es ohne die Einschaltung von Banken auskommt. Zudem erfordert es keinerlei Sicherheiten. Eine stille Beteiligung kann somit unbürokratisch haftendes Eigenkapital zuführen, die Verlustvorträge kompensieren und die Eigenkapitalquote verbessern.

Im Rahmen des Güter- und Leistungsverkehrs erweisen sich Barterguthaben als innovative Finanzierungsinstrumente. Denn Barterkapital kann jedem Lieferanten als Sicherheit bis zur endgültigen Bezahlung abgetreten werden. In Zusammenarbeit mit Spezialisten für die Verrechnung mit Barterguthaben haben Lieferanten die Möglichkeit, das von ihnen zur Verrechnung eines Teils ihrer Lieferungen aufgenommene Barterguthaben ihrer Kunden in andere Aktiva umzuwandeln. Und im Verkauf kann das Unternehmen sein Barterguthaben umsatzfördernd den eigenen Kunden als Kredit zur Vorfinanzierung von deren Einkäufen ausreichen.