Die Regelungen der Insolvenzordnung geben dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, zu einem früheren Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen des jetzt insolventen Abnehmers unter bestimmten Voraussetzungen anzufechten. Dieses Risiko ist versicherbar.

Wir kennen die Möglichkeiten des Versicherungsmarktes

Anfechtungsrisiken sind entweder als Ergänzung zu einer „normalen“ Warenkreditversicherung oder auch isoliert versicherbar. 

Wir kennen das Kleingedruckte

Wie in einer „normalen“ Warenkreditversicherung wird der Versicherungsschutz nicht ohne Bedingungen sondern auf Ebene Ihrer einzelnen Kunden gestellt. Dieses beinhaltet eine gewisse Komplexität, die wir mit Ihnen gemeinsam lösen. 

Wir kennen die Anbieter

Neben den reinen Warenkreditversicherern verfügen wir Zugang zu Spezialanbietern, die sich auf die Versicherung von Anfechtungsrisiken spezialisiert haben.