Zur Verbesserung der Qualität der Finanzberatung hat das Europaparlament und der EU-Rat Anfang 2016 die europäische Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive Richtlinie [EU] 2016/97) erlassen.

Sie verpflichtet die Vermittler von Finanzprodukten zur kontinuierlichen Weiterbildung und zur Erhöhung der Qualitätsstandards. Die ProCreda begrüßt ausdrücklich die Richtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht durch die VersVermV.

Die Mitarbeiter der ProCreda erfüllen regelmäßig die hohen Weiterbildungsziele und ergänzen ihr Wissen branchenspezifisch und in relevanten, verwandten Segmenten. Darüberhinaus nehmen sie selektiv und unabhängig an ausgewählten Produktschulungen und Fachveranstaltungen teil.

Die Ziele der Initiative „gut beraten“ haben wir in unsere Beratungspraxis übernommen und teilen die Ziele der Initiative umfänglich.