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Eigentumsvorbehalt

Einleitung

Ein gutes Beispiel wie Rechtsempfinden und Rechtssprechung mitunter auseinander klaffen, ist das Thema des Eigentumvorbehalts. Denn es scheint zunächst einleuchtend, dass wenn man einem Anderen etwas verkauft – und dieser nicht sofort bezahlt – die Kaufsache „selbstverständlich“ noch gehört.

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