Risk-Management

Einführung

Nicht nur die zunehmende Globalisierung, sondern auch die traditionellen Risiken bergen zunehmend unüberschaubare Insolvenzgefahren für Unternehmen. Um diesem Umstand gerecht zu werden, ist es erforderlich geworden – neben dem „Chancen-Management“, das die generellen „positiven“ Kern-Aufgaben des Unternehmens definiert, also etwa Produktentwicklung, Vertrieb, Finanzmanagement (Treasury) – auch ein „Risk-Management“, das sich mit den „negativen“ Auswirkungen auf die Firma durch ungewollte Ereignisse beschäftigt, in die Unternehmensorganisation einzubauen.

Da diese Risiken mittlerweile zu einem bestimmenden Faktor des Wirtschaftlebens geworden sind, reagierte auch der Gesetzgeber mit einem Gesetz, dem sog. „KonTraG“ (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), dass vor allem als Einführungsgesetz für etwa HGB und AktG dient und die Einführung von Risikomanagementsystemen fordert, um Risiken beherrsch- und kalkulierbarer zu machen und somit frühzeitig auf Fehlentwickungen zu reagieren.

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Der Lieferantenkredit

Begriff

Der Lieferantenkredit (im weiten Sinne) ist jede Form einer Forderung, die ein Lieferant gegenüber einem Abnehmer hat. Hierunter fallen beispielsweise auch B2C-Forderungen, Lieferantendarlehen an Abnehmer oder andere Unternehmen.

Der Begriff der „Forderung“ selbst ist gesetzlich nicht geregelt, kann aber insbesondere aus den § 241 BGB und § 240 HGB abgeleitet werden: Aus einem Schuldverhältnis, dass durch Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag etc. entstanden ist, wird der Gläubiger berechtigt, eine (üblicherweise) monetäre Gegenleistung vom Schuldner zu fordern.

Im engeren Sinne bezeichnet der Lieferantenkredit eine „Forderung aus Lieferung und Leistung“, die durch Kaufvertrag, Werkleistungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag entstanden sind (§§ 433ff BGB). Der Lieferantenkredit (syn: Handelskredit, Buchkredit, Geschäftskredit, Warenkredit / engl: Trade credit) bezeichnet somit alle auf Sicht zu zahlenden Leistungen, die ein Unternehmen einem anderem Unternehmen gewährt.

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