Schutzschirm für Kreditversicherer

Kreditversicherer stellen beim Zeichnen von Versicherungssummen auf die Bonität und Insolvenzwahrscheinlichkeit von Unternehmen ab. Wegen der zu erwartenden Insolvenzen wäre jetzt zu erwarten gewesen, dass die Versicherer noch stärker als 2008 in der Breite aus Risiken aussteigen.  

Die deutsche Bundesregierung hat daher Maßnahmen eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Versicherer weiterhin Versicherungsschutz stellen können.  

„Mit dem Schutzschirm sichern wir den Warenverkehr ab und sorgen so für einen reibungslosen Warenstrom, den wir gerade jetzt dringend brauchen. Der Schutzschirm ist deshalb ein weiterer wichtiger Baustein im umfangreichen Hilfspaket der Bundesregierung, um die Wirtschaft weiter zu stabilisieren. Kreditversicherer können mit Hilfe des Schutzschirms bestehende Deckungszusagen weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen – trotz erheblich gestiegener Ausfallrisiken. Wir handeln hier vorausschauend, denn im Moment können viele Kunden die Schwierigkeiten sehr oft noch ohne unsere Hilfe lösen“ – Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die EU-Kommission hatte den Schutzschirm bereits gebilligt.

Die Beitragseinnahmen in der Warenkreditversicherung lagen 2019 bei 817 Millionen Euro, die Versicherer mussten gut 400 Millionen an Schäden begleichen. 

Die Vereinbarung sieht konkret vor, dass der Bund gegenüber den Kreditversicherungen bis Jahresende eine Rückgarantie in Höhe von 30 Milliarden Euro für die Absicherung von Geschäftstransaktionen deutscher Unternehmen mit ihren in- und ausländischen Abnehmern stellt. Im laufenden Jahr tragen die Versicherer die ersten 500 Millionen Euro selbst, ehe der Bund mit der Garantie einspringen würde. Die Staatsgarantie gilt rückwirkend für Kreditausfälle seit März bis zum Jahresende.

Corona-Krise – EU-Kommission und Bund erweitern staatliche Absicherungsmöglichkeiten im Kurzfristgeschäft (Warenkreditversicherung)

Wie schon 2008/2009 im Zuge der Weltwirtschaftskrise (Bankenkrise) generell und 2012 im „Fall'“ von Griechenland sind staatliche Kreditversicherungen als Ersatz für den privaten Markt von Ausfuhrkreditversicherung / Delkeredereversicherung wieder geöffnet worden.

Die Regelung gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2020 für alle 27 EU-Länder sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Schutzschirms für die Wirtschaft intensiv für die nun verkündete Ausnahmeregelung eingesetzt und wendet diese mit sofortiger Wirkung im Interesse der deutschen Exportwirtschaft an.

Corona und die Auswirkungen auf Kreditversicherung, Avale und Computermissbrauch

Die Corona-Krise versetzt die Wirtschaft in eine, seit dem II. Weltkrieg nie gekannte, Krisensituation. 

Staatliche Maßnahmen, die mittlerweile allein der Verlangsamung der Ausbreitung dienen – nicht mehr der Einschränkung oder Eliminierung –, dienen der Zeitgewinnung, um das Gesundheitssystem nicht zum Kollaps zu bringen.

Denn mit einem Kollaps des Gesundheitssystem würden nicht nur viele (Todes-) Opfer zu beklagen sein, sondern auch unser Wirtschaftssystem in eine dramatische Rezession trudeln. Eine Rezession, die bereits ohnehin nicht mehr verhindert werden kann.

Fast alle Branchen sind in erheblicher Weise betroffen: Globale Lieferketten sind unterbrochen, die Logistik ist dramatisch behindert, Mitarbeiter können nicht mehr in gewohnter Teamarbeit die Produktion aufrechterhalten, et cetera.

Unsere Branche – Kreditversicherung und Factoring, Bürgschaften / Avale (womöglich aber auch Vertrauensschadenversicherung) – werden deshalb in nicht unerheblicher Weise betroffen sein. Erste Auswirkungen sind bereits angekommen.

Und auch die flexiblen Möglichkeiten der ProCreda selbst sind bereits eingeschränkt, da wir Reisen zu unsren Kunden auf das aller notwendigste beschränken (und vielleicht auch müssen), wenn Sie bereits aufgrund von kundenseitigen Besuchsregeln ausgeschlossen sind.

Trotzdem stehen wir unseren Kunden (im besonderen Maße) aber auch allen mit uns in Kontakt stehenden Interessenten zu jederzeit telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.

Gleichwohl noch keine seriösen Prognosen der Auswirkungen getroffen werden können, kann man aber signifikante Reaktionen der Warenkreditversicherer, Factoring-Banken und Bürgschaftsgeber erwarten.

Warenkreditversicherung / Factoring 

Aufgrund von erheblichen Verschlechterung der Bonität vieler Unternehmen, kann es zu Einschränkungen der Kreditzusagen und Ankaufsvolumen kommen.

Auch zu erwartende Insolvenzen werden Einfluss auf zukünftige Kalkulationen haben.

Aufgrund von zu erwartendem sprunghaften Anstiegs von Vorfällen, wird es zu Verzögerungen in der Abwicklung kommen.

Kautionsversicherung / Bürgschaften

Die Anbieter, die bereits durch die Thomas Cook Insolvenz in 2019 vorsichtiger kalkuliert haben, werden striktere Auslegung der Finanzsituation reagieren.

Computer-Missbrauch

Selbst der Bereich Vertrauensschaden-Versicherung / Crime insurance, Hacker, etc. wird nach ersten Einschätzungen vorsichtiger sein, da die unvorbereitete große Menge an „akuten“ Homeoffice-Fazilitäten und die drastische Zunahme von Internetkommunikation leider auch deliktische, kriminelle Vorfälle erzeugen kann. Mit anderen Worten: Die Situation kann auch zur Veruntreuung, Datendiebstahl und Computer-Missbrauch führen.

Die ProCreda steht Ihnen zur Verfügung. 

Und bleiben Sie gesund, das ist das Wichtigste.

Ihr ProCreda-Team

Delkredere

Begriff

Der Begriff „Delkredere“ wird umgangssprachlich im Sinne eines Forderungsausfalls und des sog. Inkassorisikos verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet Delkredere in der Finanz-Buchhaltung die indirekte Abschreibung eines Ausgleichsposten zu der auf der Aktivseite der Bilanz zu hoch ausgewiesen Debitoren. Es gehört damit bilanzmäßig weder zum Eigen- noch zum Fremdkapital. Der Grund hierfür liegt in der Ambivalenz der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, die vorschreiben, dass Debitoren mit dem Grundsatz des Niederstwertprinzips anzusetzen sind und den Grundsätzen der GOB, nämlich der Bilanzklarheit und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Ausweisung der Nominalwerte von Forderungen (die bei der direkten Abschreibung so nicht hervorgeht).

Das Delkredere ist also keine Rückstellung, sondern eine Teilwertabschreibung in Form der Passivierung eines Wertberichtigungspostens.

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Insolvenz – ja oder nein?

Können Sie die Schieflage Ihrer Kunden erkennen, wenn er die Perspektive vorgibt?

Insolvenzen sind oft vorhersehbar, aber meistens sind sie für Zulieferer überraschend. Denn über die tatsächliche Bonität wird ein in die Schieflage geratens Unternehmen nicht ohne weiteres offene Auskunft erteilen, um die eigene Produktion nicht durch ausbleibende Zulieferung zu gefährden.

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