Basics & Aktuelles

ESUG

Ab 2012 gilt die neue Insolvenzordnung (InsO) ESUG.

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Insolvenz – ja oder nein?

Können Sie die Schieflage Ihrer Kunden erkennen, wenn er die Perspektive vorgibt?

Insolvenzen sind oft vorhersehbar, aber meistens sind sie für Zulieferer überraschend. Denn über die tatsächliche Bonität wird ein in die Schieflage geratens Unternehmen nicht ohne weiteres offene Auskunft erteilen, um die eigene Produktion nicht durch ausbleibende Zulieferung zu gefährden.

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Einführung in die Grundlagen

Auf den fachlichen Seiten „Grundlagen“ finden Sie Abhandlungen, Erläuterungen und Dokumente, zum Bedarf des Debitorenmanagements an Absicherungs- und Finanzierungskonzepten.

Ohne die Existenz von Handelskrediten und ohne die Prinzipien der Marktwirtschaft, zu deren Schattenseiten auch Pleiten von Unternehmen gehören, wären Kreditversicherung, Avalkredite, Factoring, Inkasso aber auch Akkreditive und Garantien naturgemäß nicht erforderlich.

Auf den folgenden Seiten werden folgende Themen behandelt:

Die Insolvenzordnung (mit Beispielen).

  • Das Wesen der (internen) Risikopolitik, die in engem Zusammenhang mit den Chancen und Wagnissen eines jeden Unternehmens steht.
  • Reglungen zum Eigentumsvorbehalt als Grundsicherung.
  • Das Wesen des Lieferantenkredits und dessen Ausgestaltungen.
  • Im (ProCreda-) Blog erscheinen kurze Berichte und Essays, die meist mit dem Debitorenmanagement,
  • Finanzen & Wirtschaft und Insolvenzen im Zusammenhang stehen.
  • In den Rubriken benennen wir Quellen, geben Erläuterungen zu Fachbegriffen, verweisen auf ergänzende
  • Links und dergleichen mehr auf.

Eigentumsvorbehalt

Einleitung

Ein gutes Beispiel wie Rechtsempfinden und Rechtssprechung mitunter auseinander klaffen, ist das Thema des Eigentumvorbehalts. Denn es scheint zunächst einleuchtend, dass wenn man einem Anderen etwas verkauft – und dieser nicht sofort bezahlt – die Kaufsache „selbstverständlich“ noch gehört.

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