Schutzschirm für Kreditversicherer

Kreditversicherer stellen beim Zeichnen von Versicherungssummen auf die Bonität und Insolvenzwahrscheinlichkeit von Unternehmen ab. Wegen der zu erwartenden Insolvenzen wäre jetzt zu erwarten gewesen, dass die Versicherer noch stärker als 2008 in der Breite aus Risiken aussteigen.  

Die deutsche Bundesregierung hat daher Maßnahmen eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Versicherer weiterhin Versicherungsschutz stellen können.  

„Mit dem Schutzschirm sichern wir den Warenverkehr ab und sorgen so für einen reibungslosen Warenstrom, den wir gerade jetzt dringend brauchen. Der Schutzschirm ist deshalb ein weiterer wichtiger Baustein im umfangreichen Hilfspaket der Bundesregierung, um die Wirtschaft weiter zu stabilisieren. Kreditversicherer können mit Hilfe des Schutzschirms bestehende Deckungszusagen weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen – trotz erheblich gestiegener Ausfallrisiken. Wir handeln hier vorausschauend, denn im Moment können viele Kunden die Schwierigkeiten sehr oft noch ohne unsere Hilfe lösen“ – Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die EU-Kommission hatte den Schutzschirm bereits gebilligt.

Die Beitragseinnahmen in der Warenkreditversicherung lagen 2019 bei 817 Millionen Euro, die Versicherer mussten gut 400 Millionen an Schäden begleichen. 

Die Vereinbarung sieht konkret vor, dass der Bund gegenüber den Kreditversicherungen bis Jahresende eine Rückgarantie in Höhe von 30 Milliarden Euro für die Absicherung von Geschäftstransaktionen deutscher Unternehmen mit ihren in- und ausländischen Abnehmern stellt. Im laufenden Jahr tragen die Versicherer die ersten 500 Millionen Euro selbst, ehe der Bund mit der Garantie einspringen würde. Die Staatsgarantie gilt rückwirkend für Kreditausfälle seit März bis zum Jahresende.

Delkredere

Begriff

Der Begriff „Delkredere“ wird umgangssprachlich im Sinne eines Forderungsausfalls und des sog. Inkassorisikos verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet Delkredere in der Finanz-Buchhaltung die indirekte Abschreibung eines Ausgleichsposten zu der auf der Aktivseite der Bilanz zu hoch ausgewiesen Debitoren. Es gehört damit bilanzmäßig weder zum Eigen- noch zum Fremdkapital. Der Grund hierfür liegt in der Ambivalenz der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, die vorschreiben, dass Debitoren mit dem Grundsatz des Niederstwertprinzips anzusetzen sind und den Grundsätzen der GOB, nämlich der Bilanzklarheit und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Ausweisung der Nominalwerte von Forderungen (die bei der direkten Abschreibung so nicht hervorgeht).

Das Delkredere ist also keine Rückstellung, sondern eine Teilwertabschreibung in Form der Passivierung eines Wertberichtigungspostens.

Weiterlesen

Der Lieferantenkredit

Begriff

Der Lieferantenkredit (im weiten Sinne) ist jede Form einer Forderung, die ein Lieferant gegenüber einem Abnehmer hat. Hierunter fallen beispielsweise auch B2C-Forderungen, Lieferantendarlehen an Abnehmer oder andere Unternehmen.

Der Begriff der „Forderung“ selbst ist gesetzlich nicht geregelt, kann aber insbesondere aus den § 241 BGB und § 240 HGB abgeleitet werden: Aus einem Schuldverhältnis, dass durch Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag etc. entstanden ist, wird der Gläubiger berechtigt, eine (üblicherweise) monetäre Gegenleistung vom Schuldner zu fordern.

Im engeren Sinne bezeichnet der Lieferantenkredit eine „Forderung aus Lieferung und Leistung“, die durch Kaufvertrag, Werkleistungsvertrag oder Dienstleistungsvertrag entstanden sind (§§ 433ff BGB). Der Lieferantenkredit (syn: Handelskredit, Buchkredit, Geschäftskredit, Warenkredit / engl: Trade credit) bezeichnet somit alle auf Sicht zu zahlenden Leistungen, die ein Unternehmen einem anderem Unternehmen gewährt.

Weiterlesen

ESUG

Ab 2012 gilt die neue Insolvenzordnung (InsO) ESUG.

[su_document url=“https://procreda.org/wp-content/uploads/2018/11/ESUG-Summary.pdf“]

Insolvenz – ja oder nein?

Können Sie die Schieflage Ihrer Kunden erkennen, wenn er die Perspektive vorgibt?

Insolvenzen sind oft vorhersehbar, aber meistens sind sie für Zulieferer überraschend. Denn über die tatsächliche Bonität wird ein in die Schieflage geratens Unternehmen nicht ohne weiteres offene Auskunft erteilen, um die eigene Produktion nicht durch ausbleibende Zulieferung zu gefährden.

Weiterlesen

Einführung in die Grundlagen

Auf den fachlichen Seiten „Grundlagen“ finden Sie Abhandlungen, Erläuterungen und Dokumente, zum Bedarf des Debitorenmanagements an Absicherungs- und Finanzierungskonzepten.

Ohne die Existenz von Handelskrediten und ohne die Prinzipien der Marktwirtschaft, zu deren Schattenseiten auch Pleiten von Unternehmen gehören, wären Kreditversicherung, Avalkredite, Factoring, Inkasso aber auch Akkreditive und Garantien naturgemäß nicht erforderlich.

Auf den folgenden Seiten werden folgende Themen behandelt:

Die Insolvenzordnung (mit Beispielen).

  • Das Wesen der (internen) Risikopolitik, die in engem Zusammenhang mit den Chancen und Wagnissen eines jeden Unternehmens steht.
  • Reglungen zum Eigentumsvorbehalt als Grundsicherung.
  • Das Wesen des Lieferantenkredits und dessen Ausgestaltungen.
  • Im (ProCreda-) Blog erscheinen kurze Berichte und Essays, die meist mit dem Debitorenmanagement,
  • Finanzen & Wirtschaft und Insolvenzen im Zusammenhang stehen.
  • In den Rubriken benennen wir Quellen, geben Erläuterungen zu Fachbegriffen, verweisen auf ergänzende
  • Links und dergleichen mehr auf.